Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten[cite: 2].
1. Zustandekommen des Mietvertrages
- Schriftform: Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, per E-Mail oder SMS ohne schriftliche Bestätigung erfolgen, sind ohne rechtliche Wirkung[cite: 4]. Ein Mietvertrag kommt in der Regel nur durch beiderseitige Unterschrift zustande[cite: 5].
- Übertragung: Eine Abtretung der Rechte aus dem Vertrag an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich[cite: 6].
- Fahrberechtigung: Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag genannten Fahrern geführt werden[cite: 7].
2. Kündigung und Stornierungen
- Unbefristete Verträge: Diese können unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen (§ 580 a BGB) gekündigt werden[cite: 9, 10].
- Befristete Verträge: Die vereinbarte Mietdauer ist für beide Parteien verbindlich[cite: 11]. Eine Kündigung oder Stornierung ist außer bei wichtigem Grund (§ 543 BGB) ausgeschlossen[cite: 12].
- Rückgabe: Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben[cite: 13, 14, 15]. Bei verspäteter Rückgabe kann eine Entschädigung verlangt werden[cite: 17].
3. Nutzung des Mietfahrzeugs
- Geografische Grenzen: Die Nutzung ist in der EU (außer Zypern) sowie in Albanien, Andorra, Großbritannien, Schottland, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz gestattet[cite: 19, 20, 21].
- Nutzungsverbote: Untersagt sind Wettrennen, Festivals, Geländefahrten, der Transport gefährlicher Stoffe, Möbeltransporte sowie die Nutzung für Straftaten[cite: 24, 25, 26, 27, 28].
- Fahrtüchtigkeit: Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein [cite: 29] und darf das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln führen[cite: 30].
4. Kleinreparaturen und Kraftstoffe
- Betriebsstoffe: Kraftstoff, Öl und AdBlue gehen auf Kosten des Mieters[cite: 32].
- Kleinreparaturen: Reparaturen bis 100 € (z. B. Glühbirnen) kann der Mieter ohne Rücksprache durch eine Fachwerkstatt durchführen lassen. Erstattung erfolgt gegen Belegvorlage[cite: 33, 34].
5. Sorgfaltspflichten und Haftung
- Prüfpflicht: Der Mieter muss das Fahrzeug vor Übernahme genauestens prüfen und Mängel in Textform anzeigen[cite: 37, 38].
- Witterungsschutz: Das Fahrzeug ist bei Extremwetter (Hagel, Sturm etc.) entsprechend zu sichern[cite: 43].
- Haftung: Der Mieter haftet für schuldhafte Verletzungen seiner Sorgfaltspflichten im gesetzlichen Umfang[cite: 50]. Bei Eigenreparaturen durch den Vermieter wird ein Stundensatz von 95,00 € netto berechnet[cite: 53, 54].
- Selbstbehalt: Die Haftung ist in der Regel auf 1.500,00 € je Schadenfall begrenzt, sofern Versicherungsschutz besteht[cite: 78, 80].
6. Technische Defekte und Unfälle
- Technische Defekte: Bei erheblichen, nicht unfallbedingten Defekten können beide Parteien fristlos kündigen, falls keine kurzfristige Reparatur möglich ist[cite: 58].
- Unfallmeldung: Bei Unfällen, Brand oder Wildschaden muss unverzüglich die Polizei hinzugezogen und der Vermieter informiert werden[cite: 74, 75].
7. Datenschutz
- Datenspeicherung: Der Mieter willigt in die Speicherung persönlicher Daten ein[cite: 109].
- Datenweitergabe: Bei Unregelmäßigkeiten (z. B. Nichtrückgabe, Straftaten) dürfen Daten an Behörden oder Dritte weitergegeben werden[cite: 110, 111].
- Ortung: Fahrzeuge können mit einem GPS-System zur Diebstahlüberwachung ausgestattet sein[cite: 120].
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht[cite: 124].
- Sofern kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland vorliegt, wird die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart[cite: 125].